Entlastungsbeitrag

Ich bin ein nach Landesrecht anerkannter und eingetragener Dienst für Senioren und Familien Hilfe und bin berechtigt für Sie, mit der Kranken- und Pflegekasse abzurechnen .

Dazu zählen die Abrechnung des Entlastungsbetrages. die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und die Umwandlung der Pflegesachleistung in Betreuungsleistungen zu 40 Prozent.

 

Jeder Person ab Pflegegrad 1 stehen sogenannte Entlastungsleistungen in Höhe von 125€ pro Monat zu. Mein Ziel ist es Ihnen durch diesen Betrag zu ermöglichen so lange wie möglich bei sich zu Hause leben zu können und Sie in allen Bereichen zu unterstützen in denen Sie Hilfe brauchen. Oft ist es so, dass die Angehörigen sich Tag für Tag um die zu pflegende Person kümmern egal wie erschöpft Sie sind. Ich schaffe eine Entlastung für diese Personen die komplett über die Pflegekasse finanziert werden kann. Für diesen Betrag bekommen Sie von mir stundenweise Hilfe, ohne dass Ihr Pflegegeld sinkt.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche!

Sollten Sie bisher nicht gewusst haben, dass Ihnen ein solches Guthaben zusteht, aber besitzen Ihren Pflegegrad schon länger, dann hat sich das Guthaben bei Ihrer Pflegekasse angesammelt. Diese Leistung sammelt sich bis zu einem ganzen Jahr an und Ihnen stehen somit bis zu 1500€ zur Verfügung (12 Monate x 125€).

Das Guthaben verfällt also nicht am Ende eines Monats, sondern summiert sich bis zum 30.06. des Folgejahres. 

Aufstockung des Entlastungsbetrags: Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige

Eine interessante Option, um den Entlastungsbetrag weiter zu optimieren, besteht darin, ihn aufzustocken. Dies kann durch die Umwandlung von bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets erreicht werden. Je nach Pflegegrad können erhebliche Summen erreicht werden:

  • Pflegegrad 1: 125 € pro Monat
  • Pflegegrad 2: 400,60 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 644,20 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 769,80 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 923,00 € pro Monat

 

Die Möglichkeit zur Aufstockung des Entlastungsbetrags bietet Pflegebedürftigen eine finanzielle Erleichterung und die Möglichkeit, zusätzliche Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Zielsetzung der Bundesregierung ist, dass Pflegebedürftige möglichst lange und gut in ihrem Zuhause leben können.Das Pflegegeld ist zum 1. Januar 2024 erhöht worden. Pflegegeldbeziehende erhalten seitdem automatisch den höheren Leistungsbetrag.

Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige entsprechend des Pflegegrades:

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 332 Euro (statt bislang 316 Euro)
  • Pflegegrad 3: 573 Euro (statt bislang 545 Euro)
  • Pflegegrad 4: 765 Euro (statt bislang 728 Euro)
  • Pflegegrad 5: 947 Euro (statt bislang 901 Euro)

Eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes ist für 2025 geplant. Anschließend soll das Pflegegeld, wie alle anderen Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse auch, alle drei Jahre an die Preisentwicklung in Deutschland angepasst werden. Das erste Mal voraussichtlich zum 1. Januar 2028.

 

Sprechen Sie uns gerne an.

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